Pisa lässt grüßen!
...es gibt viele, die lesen können, aber das bedeutet nicht, den Text auch zu verstehen.

Da weisen FDP und UWG gemeinsam und öffentlich, die Forderung nach Aufklärung der Vorfälle im Rathaus zurück, weil in ein schwebendes Verfahren eingegriffen würde.

Hierzu stellen wir folgendes klar:
Das strafrechtliche Verfahren gegen den Mitarbeiter der Stadt steht in keiner Weise zur Debatte. Der Mann hat gestanden (BZ Juli 2010) und der Rest ist Sache des Staatsanwaltes.

Was wir wollen und das geht aus unserem Antrag klar hervor, sind die offenen Fragen nach den Verantwortlichkeiten in der Verwaltung. Es kann nicht sein, daß angeblich vorhandene Kontrollmechanismen über 10 Jahre lang nicht gegriffen haben. Hier muss mehr als ein Mitarbeiter des zuständigen Amtes unfähig sein oder seine Pflichten nicht erfüllt haben.
Nochmals
zur Verdeutlichung für FDP und UWG: Diese Aufklärungsarbeit innerhalb des Rathauses hat mit dem Verfahren, mit dem die Staatsanwaltschaft beschäftigt ist, absolut nichts zu tun. Der interessiert sich nur für den Straftatbestand und für sonst nichts.
Was aber im Rathaus anscheinend alles schief gelaufen ist, damit das überhaupt geschehen konnte, sollte in erster Linie von der Politik aufgearbeitet werden, denn als Kontrollorgan der Verwaltung ist der Rat schließlich auch gewählt worden.
Jeder einzelne Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, wie in letzter Konsequenz mit seinem Geld durch die Verwaltung umgegangen wird. Wenn die gewählten Vertreter nicht willens sind aufzuklären, wer soll es dann sein?
Ein Schelm der Böses über die Forderung der FDP und der UWG denkt, könnte auf den Gedanken kommen, daß kein Interesse daran besteht, hier aufzuklären oder schlimmer noch, soll hier wer auch immer gedeckt oder soll alles vertuscht werden und letztlich im Sande verlaufen?

Die verantwortungsbewusste und zielorientierte (?) (was immer damit gemeint sein soll) Diskussion über das Fehlverhalten der Verwaltung und deren Mitarbeiter wie es bei den beiden Gruppierungen heißt, kann auch jetzt bereits geführt werden, weil sie mit dem anhängigen Strafverfahren absolut nichts zu tun hat.