...es gibt viele, die lesen können, aber das bedeutet nicht, den Text auch zu verstehen.
Da weisen FDP und UWG gemeinsam und öffentlich, die Forderung nach Aufklärung der Vorfälle im Rathaus zurück, weil in ein schwebendes Verfahren eingegriffen würde.
Hierzu stellen wir folgendes klar:
Das strafrechtliche Verfahren gegen den Mitarbeiter der Stadt steht in keiner Weise zur Debatte. Der Mann hat gestanden (BZ Juli 2010) und der Rest ist Sache des Staatsanwaltes.
Was
wir wollen und das
geht aus unserem Antrag klar hervor, sind die offenen Fragen nach
den Verantwortlichkeiten in der Verwaltung. Es kann nicht sein, daß
angeblich vorhandene Kontrollmechanismen über 10 Jahre lang nicht
gegriffen haben. Hier muss mehr als ein Mitarbeiter des zuständigen
Amtes unfähig sein oder seine Pflichten nicht erfüllt haben.
Nochmals zur
Verdeutlichung für FDP und UWG: Diese Aufklärungsarbeit innerhalb des
Rathauses hat mit dem Verfahren, mit dem die Staatsanwaltschaft
beschäftigt ist, absolut nichts zu tun. Der interessiert sich nur
für den Straftatbestand und für sonst nichts.
Was aber im Rathaus anscheinend alles schief gelaufen ist, damit
das überhaupt geschehen konnte, sollte in erster Linie von der
Politik aufgearbeitet werden, denn als Kontrollorgan der Verwaltung
ist der Rat schließlich auch gewählt worden.
Jeder einzelne Bürger hat ein Recht darauf zu erfahren, wie in
letzter Konsequenz mit seinem Geld durch die Verwaltung umgegangen
wird. Wenn die gewählten Vertreter nicht willens sind aufzuklären,
wer soll es dann sein?
Ein Schelm der Böses über die Forderung der FDP und der UWG denkt,
könnte auf den Gedanken kommen, daß kein Interesse daran besteht,
hier aufzuklären oder schlimmer noch, soll hier wer auch immer
gedeckt oder soll alles vertuscht werden und letztlich im Sande
verlaufen?
Die
verantwortungsbewusste und zielorientierte (?) (was immer damit
gemeint sein soll) Diskussion über das Fehlverhalten der Verwaltung
und deren Mitarbeiter wie es bei den beiden Gruppierungen heißt,
kann auch jetzt bereits geführt werden, weil sie mit dem anhängigen
Strafverfahren absolut nichts zu tun hat.